
Qualifizierte Steuerberatung
Kompetent & Zielorientiert
Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft – Wir kümmern uns um Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Qualifizierte Beratung kompetent und zielorientiert
Das umfassende Beratungspaket für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen
- Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen
- Buchhaltung
- Bilanzierung
- Betriebliche Beratung
- Betriebliche Steuererklärung
- Existensgründungsberatung
- Einkommensteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Gewinnermittlung
- Lohnabrechnung


Umfassend. Kompetent. Individuell.
Wir analysieren Ihre Zahlen mit neutralem und klarem Blick auf das Wesentliche und stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.
Um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu schaffen, betreuen wir unsere Mandaten langfristig.
Wir behalten die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Abgabenrecht stets im Blick, um für Sie das Maximum an Steueroptimierung zu erreichen.
Existenzgründungsberatung
- Wahl der Rechtsform
- Gründungsformalitäten
- Gestaltung der Finanzierung
- Erstellung eines Businessplans
Freibeträge nutzen
bei Erbschaften und Schenkungen

Während das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers an den oder die Erben ausgezahlt wird, ist eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich. Wer sich für eine Schenkung entscheidet, überlässt einem möglichen Erben noch vor dem eigenen Ableben einen Teil des Vermögens.
Als Steuerberater können wir Sie bei Fragen zu Erbschaften und Schenkungen beraten.
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen, die je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen können. Wir können die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Erbschaft oder Schenkung für Sie berechnen und Ihnen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung aufzeigen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Aktuelle Nachrichten Steuern & Recht
- Eine bereits erhaltene Prozesskostenhilfe (PKH) für die Terminsgebühr muss zurückgezahlt werden, wenn der beigeordnete Anwalt es unterlässt, vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung falschen Vortrag seiner Mandantin zu korrigieren, so das OLG Hamburg. Dies ist jedoch die Ausnahme (Az. 4 W 88/26). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
- Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes gehen künftig nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Bundestariftreuegesetz ist am 01.05.2026 in Kraft getreten.
- Trotz großer wirtschaftlicher und weltpolitischer Unsicherheiten ist der deutsche Markt für Wagniskapital solide ins Jahr 2026 gestartet. Deutsche Start-ups sammelten im ersten Quartal 1,7 Milliarden Euro ein, das waren sechs Prozent mehr als im ersten Quartal 2025. Das Investitionsvolumen war dabei nicht von einzelnen Megadeals getrieben, sondern ergab sich aus einer stabilen Entwicklung in der […]
- Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 in Abschnitt 13c.1 (Az. III C 2 – S 7279-a/00004/004/023).
- Das AG München entschied, dass durch die fortgesetzte Teilnahme des Sohnes am Karatetraining nach Ablauf der Befristung ein unbefristeter Dienstvertrag zustande kam und der Vater daher zur Zahlung der ausstehenden Trainingsgebühren verpflichtet ist (Az. 191 C 10975/25).