
Qualifizierte Steuerberatung
Kompetent & Zielorientiert
Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft – Wir kümmern uns um Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Qualifizierte Beratung kompetent und zielorientiert
Das umfassende Beratungspaket für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen
- Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen
- Buchhaltung
- Bilanzierung
- Betriebliche Beratung
- Betriebliche Steuererklärung
- Existensgründungsberatung
- Einkommensteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Gewinnermittlung
- Lohnabrechnung


Umfassend. Kompetent. Individuell.
Wir analysieren Ihre Zahlen mit neutralem und klarem Blick auf das Wesentliche und stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.
Um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu schaffen, betreuen wir unsere Mandaten langfristig.
Wir behalten die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Abgabenrecht stets im Blick, um für Sie das Maximum an Steueroptimierung zu erreichen.
Existenzgründungsberatung
- Wahl der Rechtsform
- Gründungsformalitäten
- Gestaltung der Finanzierung
- Erstellung eines Businessplans
Freibeträge nutzen
bei Erbschaften und Schenkungen

Während das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers an den oder die Erben ausgezahlt wird, ist eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich. Wer sich für eine Schenkung entscheidet, überlässt einem möglichen Erben noch vor dem eigenen Ableben einen Teil des Vermögens.
Als Steuerberater können wir Sie bei Fragen zu Erbschaften und Schenkungen beraten.
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen, die je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen können. Wir können die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Erbschaft oder Schenkung für Sie berechnen und Ihnen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung aufzeigen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Aktuelle Nachrichten Steuern & Recht
- Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (BT-Drs. 21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16) beschlossen.
- Die Tätigkeit als Berater für eine Wirtschaftskanzlei bleibt dem ehemaligen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg während der bis Dezember 2026 reichenden Karenzzeit untersagt. Das folgt aus einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 4 S 1/26).
- Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das ArbG Elmshorn entschieden (Az. 3 Ca 1504 d/25).
- Der Iran-Krieg hat die Inflationsrate in Deutschland im März auf 2,7 Prozent hochgetrieben, 0,8 Prozentpunkte mehr als im Februar. Der gesamte Anstieg ist dabei noch auf den Preisschock bei Kraftstoffen und Heizöl zurückzuführen. Das gilt größtenteils auch für die haushaltsspezifischen Inflationsraten. Zu diesem Ergebnis kommt der neue IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.
- Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den Industriestrompreis einführen. Die EU-Kommission hat am 16.04.2026 die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt.