Qualifizierte Steuerberatung
Kompetent & Zielorientiert

Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft – Wir kümmern uns um Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Qualifizierte Beratung kompetent und zielorientiert

Das umfassende Beratungspaket für Ihr Unternehmen

Unsere Leistungen

  • Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen
  • Buchhaltung
  • Bilanzierung
  • Betriebliche Beratung
  • Betriebliche Steuererklärung
  • Existensgründungsberatung
  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Gewinnermittlung
  • Lohnabrechnung

Umfassend. Kompetent. Individuell.

Wir analysieren Ihre Zahlen mit neutralem und klarem Blick auf das Wesentliche und stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.

Um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu schaffen, betreuen wir unsere Mandaten langfristig.

Wir behalten die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Abgabenrecht stets im Blick, um für Sie das Maximum an Steueroptimierung zu erreichen.

Existenzgründungs­beratung

  • Wahl der Rechtsform
  • Gründungsformalitäten
  • Gestaltung der Finanzierung
  • Erstellung eines Businessplans

Freibeträge nutzen

bei Erbschaften und Schenkungen

Während das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers an den oder die Erben ausgezahlt wird, ist eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich. Wer sich für eine Schenkung entscheidet, überlässt einem möglichen Erben noch vor dem eigenen Ableben einen Teil des Vermögens.

Als Steuerberater können wir Sie bei Fragen zu Erbschaften und Schenkungen beraten.

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen, die je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen können. Wir können die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Erbschaft oder Schenkung für Sie berechnen und Ihnen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung aufzeigen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aktuelle Nachrichten Steuern & Recht

  • Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2026 gegenüber Februar 2026 saison- und kalenderbereinigt um 1,6 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 8,4 %.
  • Das LAG München entschied, dass die Stadt Augsburg die über Jahre gezahlten Zulagen nicht zurückfordern durfte und der Leichenfahrer hierauf vertraglich Anspruch hatte (Az. 5 SLa 22/25).
  • Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen über die geschlechtliche Identität oder die identifizierende Berichterstattung über eine nicht in der Öffentlichkeit stehende Transfrau. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 90/25).
  • Die Koalitionsfraktionen haben einen neuen Anlauf für den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BT-Drs. 21/6002) unternommen. Der neue Gesetzentwurf – ohne die Entlastungsprämie – wird am 21.05.2026 in erster Lesung behandelt.
  • Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass eine Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann vorliegt, wenn es im laufenden Scheidungsverfahren und gleichzeitigem gerichtlichen Verfahren über einen vorzeitigen Zugewinnausgleich zu Übertragungen von Grundstücken unter Anrechnung auf die zukünftige Zugewinnausgleichforderung kommt und die Ehegatten in der Folgezeit das Scheidungsverfahren […]