Qualifizierte Steuerberatung
Kompetent & Zielorientiert

Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft – Wir kümmern uns um Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Qualifizierte Beratung kompetent und zielorientiert

Das umfassende Beratungspaket für Ihr Unternehmen

Unsere Leistungen

  • Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen
  • Buchhaltung
  • Bilanzierung
  • Betriebliche Beratung
  • Betriebliche Steuererklärung
  • Existensgründungsberatung
  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Gewinnermittlung
  • Lohnabrechnung

Umfassend. Kompetent. Individuell.

Wir analysieren Ihre Zahlen mit neutralem und klarem Blick auf das Wesentliche und stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.

Um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu schaffen, betreuen wir unsere Mandaten langfristig.

Wir behalten die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Abgabenrecht stets im Blick, um für Sie das Maximum an Steueroptimierung zu erreichen.

Existenzgründungs­beratung

  • Wahl der Rechtsform
  • Gründungsformalitäten
  • Gestaltung der Finanzierung
  • Erstellung eines Businessplans

Freibeträge nutzen

bei Erbschaften und Schenkungen

Während das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers an den oder die Erben ausgezahlt wird, ist eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich. Wer sich für eine Schenkung entscheidet, überlässt einem möglichen Erben noch vor dem eigenen Ableben einen Teil des Vermögens.

Als Steuerberater können wir Sie bei Fragen zu Erbschaften und Schenkungen beraten.

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen, die je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen können. Wir können die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Erbschaft oder Schenkung für Sie berechnen und Ihnen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung aufzeigen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aktuelle Nachrichten Steuern & Recht

  • Das EU-Parlament hat die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen angenommen. Die überarbeiteten Vorschriften gelten für weniger Unternehmen, sie schränken einige Verpflichtungen für die Unternehmen ein und stärken dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU.
  • Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann (Az. 1 O 2920/25).
  • Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch nach vorangegangenem Erbscheinverfahren ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden (Az. 21 W 96/23).
  • Gegenstand der hybriden Konferenz der ETAF im EU-Parlament war die Harmonisierung berufsrechtlicher Regelungen in Europa. Die EU-Binnenmarktstrategie soll dafür den Rahmen und den Zeitplan vorgeben – und lieferte Diskussionsstoff. Der DStV berichtet darüber.
  • Im Dezember 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands an. Sie liegen mit plus 45,8 Punkten um plus 7,3 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung des ZEW der aktuellen konjunkturellen Lage ändert sich dagegen leicht.