Qualifizierte Steuerberatung
Kompetent & Zielorientiert
Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft – Wir kümmern uns um Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Qualifizierte Beratung kompetent und zielorientiert
Das umfassende Beratungspaket für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen
- Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen
- Buchhaltung
- Bilanzierung
- Betriebliche Beratung
- Betriebliche Steuererklärung
- Existensgründungsberatung
- Einkommensteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Gewinnermittlung
- Lohnabrechnung
Umfassend. Kompetent. Individuell.
Wir analysieren Ihre Zahlen mit neutralem und klarem Blick auf das Wesentliche und stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.
Um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu schaffen, betreuen wir unsere Mandaten langfristig.
Wir behalten die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Abgabenrecht stets im Blick, um für Sie das Maximum an Steueroptimierung zu erreichen.
Existenzgründungsberatung
- Wahl der Rechtsform
- Gründungsformalitäten
- Gestaltung der Finanzierung
- Erstellung eines Businessplans
Freibeträge nutzen
bei Erbschaften und Schenkungen
Während das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers an den oder die Erben ausgezahlt wird, ist eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich. Wer sich für eine Schenkung entscheidet, überlässt einem möglichen Erben noch vor dem eigenen Ableben einen Teil des Vermögens.
Als Steuerberater können wir Sie bei Fragen zu Erbschaften und Schenkungen beraten.
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen, die je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen können. Wir können die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Erbschaft oder Schenkung für Sie berechnen und Ihnen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung aufzeigen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Aktuelle Nachrichten Steuern & Recht
- Mit Blick auf die öffentliche Anhörung hat die WPK dem Rechtsausschuss ihre Stellungnahme übermittelt. Darin sind die wichtigsten Forderungen zum CSRD-Umsetzungsgesetz zusammengefasst.
- Die WPK fordert die Gleichstellung von vBP mit WP in neuer Vorbehaltsaufgabe.
- Das AG München entschied, dass der Käufer eines Carport-Bausatzes nach Rücktritt vom Kaufvertrag verpflichtet ist, die Ware in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitzustellen (Az. 142 C 21245/23).
- Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :012).
- Das BMF hat den Entwurf für eine Anpassung der StBVV vorgelegt. Der DStV hatte sich bereits seit geraumer Zeit für die Notwendigkeit von Anpassungen ausgesprochen und gemeinsam mit der BStBK entsprechende Vorschläge vorgelegt. Nach beinahe fünf Jahren sind vor allem Anpassungen bei den Gebühren überfällig.