Qualifizierte Steuerberatung
Kompetent & Zielorientiert

Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft – Wir kümmern uns um Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Qualifizierte Beratung kompetent und zielorientiert

Das umfassende Beratungspaket für Ihr Unternehmen

Unsere Leistungen

  • Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen
  • Buchhaltung
  • Bilanzierung
  • Betriebliche Beratung
  • Betriebliche Steuererklärung
  • Existensgründungsberatung
  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Gewinnermittlung
  • Lohnabrechnung

Umfassend. Kompetent. Individuell.

Wir analysieren Ihre Zahlen mit neutralem und klarem Blick auf das Wesentliche und stehen Ihnen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.

Um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu schaffen, betreuen wir unsere Mandaten langfristig.

Wir behalten die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Abgabenrecht stets im Blick, um für Sie das Maximum an Steueroptimierung zu erreichen.

Existenzgründungs­beratung

  • Wahl der Rechtsform
  • Gründungsformalitäten
  • Gestaltung der Finanzierung
  • Erstellung eines Businessplans

Freibeträge nutzen

bei Erbschaften und Schenkungen

Während das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers an den oder die Erben ausgezahlt wird, ist eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich. Wer sich für eine Schenkung entscheidet, überlässt einem möglichen Erben noch vor dem eigenen Ableben einen Teil des Vermögens.

Als Steuerberater können wir Sie bei Fragen zu Erbschaften und Schenkungen beraten.

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen, die je nach Art des Vermögens und Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ausfallen können. Wir können die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Erbschaft oder Schenkung für Sie berechnen und Ihnen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung aufzeigen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aktuelle Nachrichten Steuern & Recht

  • Am 16.04.2024 wurde die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
  • Der Bundesrat hat am 26.04.2024 das sog. Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Der Bundestag hat am 26.04.2024 das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung (20/8290, 20/8670) beschlossen.
  • Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Der Deutsche Wetterdienst plant ein Naturgefahrenportal. Ausnahmeregelungen bei Brachflächen entlasten landwirtschaftliche Betriebe. Kosmetika werden sicherer. Diese Neuregelungen treten ab Mai 2024 lt. Bundesregierung in Kraft.
  • Der Bundesrat beschäftigte sich am 26.04.2024 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).